Vorruhestandsleistung

Vorruhestandsleistung
Leistung aus einer Vereinbarung über  Vorruhestand. V. unterliegen grundsätzlich dem  Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Sind V. als  Abfindungen anzusehen, die wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des  Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind V. bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen steuerfrei. Darüber hinausgehende V. sind Entschädigungen als Ersatz für entstehende Einnahmen im Sinn des § 24 EStG.

Lexikon der Economics. 2013.

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