- Vorruhestandsleistung
- Leistung aus einer Vereinbarung über ⇡ Vorruhestand. V. unterliegen grundsätzlich dem ⇡ Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Sind V. als ⇡ Abfindungen anzusehen, die wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des ⇡ Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind V. bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen steuerfrei. Darüber hinausgehende V. sind Entschädigungen als Ersatz für entstehende Einnahmen im Sinn des § 24 EStG.
Lexikon der Economics. 2013.